Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann. Die Arbeitgeber sind gemeinhin Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, freilich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer ist die andere Arbeitsvertragspartei, weil ohne, gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Dagegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sobald der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Grundsätzlich gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen.
Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie manchmal das Arbeitsvertragsende hinein, weiter kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag.
Die Beschreibung der Arbeitsleistung unterteilt sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gerade so sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, enthalten sein.
Zur Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Gratifikationen, Zulagen und vermögenswirksamen Leistungen fehlen.
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