Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung in der Regel keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist letzten Endes der Tatsache geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Gleichwohl lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Niemals erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich anlässlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, sofern das Betriebsverfassungsgesetz, ein Sozialplan oder der Tarifvertrag solches vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der entscheidenden Gesichtspunkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer gedankenlosen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht durch ein Gesetz festgelegt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Freilich sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, weil sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln aus einer Reihe von Gründen nicht gewachsen sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Genau deswegen lohnt es sich zu prüfen, ob es sich lohnt die bestehenden Nachteile durch das Einschalten eines Anwalts zu kompensieren.

Freilich gibt es bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Oldenburger Rechtsanwälte handeln immer wieder beachtlich hohe Abfindungen für Arbeitnehmer aus, deswegen raten wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Oldenburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0441 24923745


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