Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Falls Rechtssachen zu tätigen sind, geht nichts ohne Anwälte. Das ist wahrscheinlich ein Patentanwalt, sofern es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Überdies gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Sachen von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Sofern ein Jurist spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er sich als Fachanwalt bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete möglich. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besondere Kenntnisse bezüglich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle nachweisen, hierzu muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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