Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vor allem die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht ordnet Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein sehr schwer zu überschauendes Rechtsgebiet, weil es trotz wiederholter Bemühungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Folglich müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

All diese Rechtsquellen spiegeln sich in einer Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene reicht. 

Ferner müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht berücksichtigen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Oldenburg übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt dazuzuholen? Unzweifelhaft, wenn es um Wichtiges geht, wie Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder einfach nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind betreffend der Rechtslage kontinuierlich auf dem gültigen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist wichtig, wenn zum Beispiel die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Oldenburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0441-24923745 


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