Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten anfallen, offerieren wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0441-24923745. Da erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht fokussierter Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Einschätzung und die hiermit assoziierten Chancen befähigt Sie, selber einzuschätzen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Sonach können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Oldenburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch ergründet, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, das Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Oldenburg zu führen. Sowohl die dafür anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der schlussendlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 6.500,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1350,65 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 530,74 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 6.500,00 Euro Streitwert, 2.701,30 Euro nach einem Urteil und 3.762,78 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Oldenburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0441 24923745


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