Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Bezahlung der Leistungen eines Rechtsanwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Mandant des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8000 Euro. Je nachdem was für eine Aufgabe übernommen wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Umständlicher ist die Berechnung des Streitwertes, falls es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Insofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt letztendlich darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 4.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 334,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 217,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 334,00 Euro, also 400,80 Euro. Eingerechnet der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 759,10 Euro.

Der Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 334,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1156,56 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 2.259,55 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 2.732,47 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, doch nicht linear, sondern degressiv.

Es ist nicht zu übersehen, ein Gerichtsverfahren kann tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Oldenburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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