Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Vorsichtshalber gleich! Sobald Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen ist es gerade in diesen Tagen wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein darum ist es angezeigt unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
So manche Gekündigte verzichten darauf einen Rechtsanwalt um Hilfe zu ersuchen, da sie überzogene Kosten erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Sobald Sie Ihre Lage beschrieben haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtliche Situation selber zu bewerten.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, schließlich gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht etwas zu unterschreiben. Stattdessen läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.
Ziehen Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht beachtet, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet, wenn der Gekündigte nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.
Aber Achtung, es gibt noch erheblich kürzere Fristen, die mit der Kündigung anfangen zu laufen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Daher empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, zügig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Oldenburg. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0441-24923745
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