Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unaufhörliche sowie willentliche Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über eine längere Zeitspanne beschreibt man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Unter dem Begriff Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, die aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine vielfältige Angelegenheit, welche allein in Deutschland wohl anderthalb Millionen Personen auf der Arbeit betrifft.

Mobbing im Job wird zumeist durch fehlerhafte Arbeitsorganisation hervorgerufen, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Verhältnissen Machtkämpfe und Feindseligkeiten fördert. Schaffen es die Verantwortlichen im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu verändern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Gefüge mit vielen möglichen Mitwirkenden, welches es zu begreifen gilt. So mancher Mitarbeiter schaut einfach nur weg, weil er befürchtet ansonsten auch zum Opfer zu werden, derweil andere es genüsslich beobachten und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen fördern.

Falls ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Falls das keine Abhilfe schafft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In dem Tagebuch soll der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen für ein paar Wochen detailliert sammeln, das bedeutet, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen, Beschimpfungen und eigene Wertungen gehören aber gewiss nicht hinein.

Gehören zu diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, andere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber selbstverständlich in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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